Die komplexen Führerscheinregelungen in der EU verunsichern und sind nachteilig nicht nur für unsere Branche. Im Rahmen eines parlamentarischen Frühstücks mit Mitgliedern des Verkehrsausschusses im Deutschen Bundestag konnte der Vorstand die Positionen des TIV vorstellen.
Am Freitag, den 13. Januar 2017 tagte daher der Vorstand des TIV, vertreten durch Herrn Jursch und Herrn Dr. Meyer, in Berlin mit den Vorsitzenden der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. (BVF). Ziel war es, den bei einem ersten Treffen im Dezember 2016 in Stuttgart aufgenommenen Dialog zu vertiefen und die Möglichkeiten einer Kooperation zu besprechen.
Die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. mit Sitz in Berlin ist der Zusammenschluß der achtzehn regionalen Fahrlehrerverbände in ganz Deutschland. Die BVF vertritt die überwältigende Mehrheit der deutschen Fahrschulen, ihrer Inhaber und angestellten Fahrlehrer.
Am 18.1.2017 läuft die Übergangsfrist für Anhänger aus, die von Fahrschulen zu Ausbildungs- und Prüfungszwecken im Rahmen des Unterrichtes in der Führerscheinklasse BE eingesetzt werden dürfen.
Hermann Winkler ist seit 2009 Mitglied des Europäischen Parlaments und damit direkter Vertreter der Bürger & Bürgerinnen des Freistaates Sachsen in Brüssel. Zuvor wirkte er als Staatsminister und Chef der Sächsischen Staatskanzlei sowie als Mitglied des Sächsischen Landtags.
Am Montag, den 17. Oktober 2016 besuchten der erste Vorsitzende des TIV, Michael Jursch, und sein Stellvertreter, Dr. Uwe Meyer, den Geschäftsführer der VUFO GmbH, Herrn Prof. Dr.-Ing. Lars Hannawald, der zugleich Inhaber der Professur Fahrzeugsicherheit / Unfallanalytik an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden (HTW) ist.
Zur ersten Mitgliederversammlung nach Gründung und Eintragung unseres Verbandes fanden sich am Freitag, den 8. Juli 2016 am Europaplatz in Berlin Repräsentanten der Firmen Agados, Al-ko, Bohnenkamp, BPW, Eduard, Humbaur, Pongratz, Starco, Steelpress, Stema, Trigano, Unsinn, Winterhoff und wm meyer ein.
Am Donnerstag, den 23. Juni 2016 traf sich der dreiköpfige Vorstand des TIV mit Ekhard Zinke, dem Präsidenten des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA), in dessen Flensburger Dienstsitz.
Gerade wer sich zum ersten Mal einen Anhänger zulegen möchte, ist oft unsicher, welchen Führerschein er dafür benötigt und wann man mit dem Gespann 100 km/h statt nur 80 km/h fahren darf.