Michael JurschSehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder,

das Jahr 2021 neigt sich dem Ende zu. Der Vorstand bedankt sich bei allen Mitgliedern nochmals für das Vertrauen und die konstruktive Mitarbeit und wünscht allen eine schöne Weihnachtszeit sowie alles Gute für das Jahr 2022.

Michael JurschViel Spaß und Erkenntnisgewinn beim Lesen wünscht,
auch im Namen des Vorstandes,

Michael Jursch
Vorsitzender des Vorstands

Trailer Industrie Verband

TIV in Zahlen

 

26 Mitglieder im Jahr 2021 (ab Januar 2022 – 27 Mitglieder)
396.500 produzierte Anhänger pro Jahr
8.144 Arbeitnehmer von Herstellern und Lieferanten
581 Mio Umsatz von Herstellern und Lieferanten

  

Schweiz

Ein knappes Jahr Tempo 100 in der Schweiz: Ein erstes Fazit

Seit 1. Januar 2021 dürfen Gespanne bestehend aus einem leichten Motorwagen (zulässige Gesamtmasse: maximal 3.500 kg) und einem O1-/O2-Anhänger auf Autobahnen und auf den wie Autobahnen grün beschilderten Autostraßen der Eidgenossenschaft 100 km/h fahren. Dazu muss der Anhänger vom Hersteller für ein solches Tempo ausgelegt sein.

  

Dies dürfte in den allermeisten Fällen zutreffen. Der Fahrzeugführer ist allerdings verpflichtet, anhand der Typgenehmigung seines Anhängers selbst in Erfahrung zu bringen, ob dieser mit 100 km/h bewegt werden darf. Auf zusätzliche Auflagen, wie sie etwa die deutsche 100-km/h-Regelung charakterisieren, zum Beispiel Stoßdämpfer und Geschwindigkeitsplakette, hat man in der Schweiz verzichtet.

Besonders erfreulich für Ausländer, die dort unterwegs sind: Da die neue Rechtslage in die Verkehrsregelnverordnung integriert wurde (Art. 5 Abs. 2 Buchst. c.), gilt sie unabhängig vom Land, in dem der Anhänger bzw. das Zugfahrzeug zugelassen sind. Damit profitieren von ihr auch Transitreisende, welche die Schweiz mit einem O1-/O2-Anhänger durchqueren, solange sie die oben dargestellten Auflagen erfüllen.

Ende November 2021 erkundigte sich der TIV beim Bundesamt für Straßen in Bern nach den bisherigen Erfahrungen mit der neuen Bestimmung. Das Fazit der Mitarbeiter der Behörde ist ein positives. Denn die neue Regelung habe „bisher zu keinen Problemen geführt.“ Ergänzend heißt es in der entsprechenden E-Mail vom 30. November 2021: „Vorgesehen ist eine Auswertung der Daten aus der Verkehrsunfallstatistik, um die Auswirkungen der Maßnahme auf die Verkehrssicherheit präziser einschätzen zu können. Eine erste Auswertung für das Jahr 2021 sollte bis Mitte 2022 vorliegen.“ Der TIV wird dann wieder nachfassen.

Falls die hier angekündigte statistische Auswertung die positiven Erfahrungen bestätigt, welche die Schweiz mit ihrer Tempo-100-Regelung bislang gemacht hat, wird sich der Vorstand des TIV an das deutsche Bundesverkehrsministerium wenden, um dort für diese Lösung zu werben. Denn sie wäre eine große Erleichterung für alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer, die einen Anhänger bewegen.

  

Quelle: Huonder, Stefan (2021): „WG: Anfrage des TIV e.V. zur schweizerischen Tempo-100-Regelung für Anhänger“.
Unveröffentlichte E-Mail an Dr. Uwe Meyer vom 30. November 2021, 07.36 Uhr.

Großbritannien

Anhänger dürfen wieder mit Führerschein B gefahren werden

Die britische Regierung hat für das Fahren mit Anhänger über 3,5 t die Pflicht zum BE-Führerschein ab dem 20. September 2021 ausgesetzt.

Damit reicht – wie bis 1999 auch in Deutschland – der Führerschein B, um Zugfahrzeuge mit Anhänger bis zu einem Gesamtgewicht bis 7,5 t zu fahren. Wir als TIV bemühen uns schon seit einigen Jahren, die damalige Regelung im Führerscheinrecht auch in Deutschland und Europa zurückzubekommen. Vielleicht hilft die Entscheidung der Briten, unsere Lobbyarbeit noch druckvoller zu machen.

TRAILER REPORT 01.2021 - Newsletter des Trailer Industrie Verband e.V.
Veröffentlicht am 16.12.2021 - Redaktion: blaurock markenkommunikation